Hausordnung
In unserer Schule bilden Lehrer und Schüler eine fröhliche Gemeinschaft. Damit jeder Schüler unter bestmöglichen Bedingungen lernen kann, gibt es Regeln, die jeder einhalten muss.
- Ab 7:00 Uhr kann ich zur Schule kommen. Der Unterricht beginnt 7:30 Uhr. Ich
muss ca. 10 min vorher da sein, damit ich mich auf den Unterricht vorbereiten kann.
- Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:
1. Stunde: 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr
2. Stunde: 8:30 Uhr bis 9:15 Uhr
3. Stunde: 9:25 Uhr bis 10:10 Uhr
4. Stunde: 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr
5. Stunde: 11:25 Uhr bis 12:10 Uhr
6. Stunde: 12:50 Uhr bis 13:35 Uhr
- Wenn ich keine Besorgungen zu machen habe, verbringe ich die kleinen Pausen in meinem Klassenzimmer. Während der Hofpause beachte ich die Hinweise der aufsichtsführenden Lehrer und verlasse das Schulgelände nicht.
- Ich achte auf Sauberkeit und Ordnung an meinem Arbeitsplatz, im Klassenzimmer und im Schulhaus.
- Ich achte meine Mitschüler und Lehrer. Im Schulhaus grüße ich alle Erwachsenen.
- Ich achte das Eigentum meiner Mitschüler und das der Schule. Ich gehe sorgsam damit um. Ich beachte Belehrungshinweise der Lehrer. Für mutwillig verursachte Schäden muss ich aufkommen.
- In den Pausen und während der Unterrichtszeit darf ich das Schulgelände nicht verlassen.
- Das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Schulgelände ist erst nach 16:00 Uhr erlaubt.
- Nach dem Unterricht verlassen Hauskinder das Schulgelände zügig. Hortkinder melden sich unmittelbar nach dem Unterricht bei ihrer Erzieherin.
- Eltern und Gäste melden sich im Sekretariat oder im Lehrerzimmer an. Schulfremde Personen haben keinen Zutritt zu Schul- und Unterrichträumen. Gesprächstermine sind im Voraus telefonisch oder schriftlich zu vereinbaren.
- Neue Medien (Handy, Walkman, MP3-Player u.a. gehören inzwischen zum Alltag der Schüler. Sie sind für die Absolvierung des Schulalltags nicht notwendig, stören oft den Schulbetrieb und wirken nicht sozial- und kommunikationsfördernd. Deshalb sind sie in der Schule unerwünscht. Sollten sie dennoch mitgeführt werden, sind sie während der Unterrichtszeit grundsätzlich auszuschalten. Bei Nichtbeachtung kann ein Verbot ausgesprochen werden und die Lehrkraft darf das Gerät bis zur Abholung durch einen Personensorgeberechtigten einziehen. Bei Verlust haftet die Schule nicht und sie ist nicht verpflichtet, sich an Nachforschungen über den Verbleib des Gerätes zu beteiligen. In Ausnahmesituationen und bei Notfällen stehen jederzeit die Telefone der Schule zur Verfügung.
- Alle personenbezogenen Daten unterliegen der strengen Gesetzgebung des Datenschutzes. Dazu gehört auch das Recht am eigenen Bild.Die Schule holt für die Veröffentlichung von Artikeln und Bildern aus dem Schulleben das schriftliche Einverständnis der Eltern ein, welches dem Widerrufsrecht unterliegt. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, Fotos und Videos anzufertigen und weiter zu geben, ohne vorher das schriftliche Einverständnis der abgebildeten Personen einzuholen. Gleiches gilt für die Weitergabe von persönlichen Informationen oder Daten.
- Genuss- und Suchtmittel nehmen in unserer Gesellschaft einen breiten Raum ein. Die Grundschule hat eine präventive Aufgabe beim Kinder- und Jugendschutz. Deshalb gilt im gesamten Schulgelände Rauchverbot. Dieses gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter und Besucher der Schule sowie die Schülerschaft.
Die Hausordnung tritt mit Beschluss der Schulkonferenz am 01.05.2015 in Kraft.
Hausmann (Schulleiterin)