Hausordnung

In unserer Schule bilden Lehrer und Schüler eine fröhliche Gemeinschaft. Damit jeder Schüler unter bestmöglichen Bedingungen lernen kann, gibt es Regeln, die jeder einhalten muss.

  1. Stunde: 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr
  2. Stunde: 8:30 Uhr bis 9:15 Uhr
  3. Stunde: 9:25 Uhr bis 10:10 Uhr
  4. Stunde: 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr
  5. Stunde: 11:25 Uhr bis 12:10 Uhr
  6. Stunde: 12:50 Uhr bis 13:35 Uhr


Die geänderte Hausordnung in Verbindung mit Anlage 1 und Anlage 2 tritt mit Beschluss der Schulkonferenz am 16.03.2026 in Kraft.

Anlage 1

Leitbild und Verhaltensregeln der GLÜCK-AUF-SCHULE Grundschule Hohndorf

  1. Leitbild
    Alle Schüler unserer Schulgemeinschaft sollen sich sicher und gut aufgehoben fühlen, damit sie ihre Fähigkeiten bestmöglich entfalten können. Aus diesem Grund sind uns der gegenseitige Respekt, das Tolerieren von Stärken und Schwächen sowie das Fördern des Teamgedankens besonders wichtig.
    Darum:
     hat jeder das Recht, ungestört lernen und lehren zu können.
     hat jeder das Recht, fair und mit Respekt behandelt zu werden.
     hat jeder das Recht, dass seine persönlichen Sachen unbeschädigt bleiben.
     achtet jeder darauf, pünktlich und gut vorbereitet zu sein, die Hausaufgaben zu erledigen und vollständige Arbeitsmaterialien zu haben.
     achten alle auf ein sauberes, aufgeräumtes Schulgebäude, in dem man gut lernen, lehren und spielen kann.
  2. Verhaltensregeln
    Kinder müssen im Laufe ihrer Erziehung lernen, sich an Regeln zu halten. Sie müssen einschätzen können, welches Verhalten angemessen ist, und sich der Tragweite ihres Handelns und der Konsequenzen, die daraus entstehen können, bewusst werden. Sie sollen lernen, Streitigkeiten zu verhindern und Streit selbstständig und gewaltfrei zu lösen.
    Positive Verstärkung und Lob sind die wichtigsten Motoren für gute Erziehung:

GEMEINSCHAFT BRAUCHT REGELN!

Anlage 2 zur Hausordnung:


Umgang mit Regelverstößen/ Maßnahmenkatalog

Vorab:

Unsere Schüler dürfen auch Kind sein, Fehler machen und daraus lernen (wie alle Menschen, auch wir).
Wir wollen eine konstruktive Streitkultur schaffen und Konflikte nicht verdammen.
Aber:
Es gibt Situationen, in denen positive Verstärkungen, Lob und Streitschlichtungen nicht ausreichen, um massiven oder auch dauerhaften Störungen konstruktiv entgegenzuwirken. Auch wir müssen mit Konsequenzen reagieren, wenn wir unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden wollen.
Im Folgenden werden wir unsere Maßnahmen vorstellen. Sie helfen uns, einheitlich mit Unterrichtsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten umzugehen und unsere Regeln für alle transparent zu machen.
Sehen Sie unseren Maßnahmenkatalog als Leitfaden für ein friedvolles Miteinander!

Maßnahmenkatalog

Verstoß gegen die HausordnungFolgen für mich
Ich störe anhaltend den Unterricht.1. Die Lehrkraft kann mich aus dem Unterricht verweisen.
2. Meine Eltern werden von der Lehrkraft darüber informiert.
3. Ich muss den dadurch versäumten Stoff selbständig nacharbeiten.
Ich beleidige andere Personen.1. Meine Klassenleitung, meine Klasse und meine Eltern werden darüber informiert.
2. Ich muss dazu eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
3. Es erfolgt ein Konfliktgespräch mit allen Beteiligten.
Ich bin körperlich übergriffig und gefährde mich und andere Personen.1. Die Schulleitung, meine Klassenleitung und meine Eltern werden darüber informiert.
2. Es erfolgt eine Anhörung durch die Klassenleitung und die Schulleitung zu meinem Verhalten.
3. Weitere Ordnungsmaßnahmen werden festgelegt.
Ich halte mich nicht an die Pausenregelungen.1. Ich muss die Pause neben der aufsichtführenden Lehrkraft verbringen (Schattenpause).
2. Mir kann ein Pausenhofverbot erteilt werden und ich muss während der Hofpause im Schulhaus verbleiben.
Ich verschmutze absichtlich Schulräume oder die Toiletten.1. Nach dem Unterricht muss ich das Klassenzimmer aufräumen.
2. Für zusätzlich entstehende Reparatur- und Reinigungskosten müssen meine Eltern aufkommen.
Ich störe den Unterricht mit Gegenständen, die für den Unterricht nicht relevant sind.1. Die Lehrkraft behält diese ein.
2. Die Rückgabe spezieller Gegenstände (z.B. Handy, Smartwatch) erfolgt nur an die Eltern persönlich.
Ich beschädige das Eigentum anderer Kinder oder das der Schule.1. Ich mache den entstandenen Schaden wieder gut bzw. ersetze ihn.
2. Meine Eltern werden von der Lehrkraft darüber informiert.