Hausordnung
In unserer Schule bilden Lehrer und Schüler eine fröhliche Gemeinschaft. Damit jeder Schüler unter bestmöglichen Bedingungen lernen kann, gibt es Regeln, die jeder einhalten muss.
● Ab 7.10 Uhr kann ich zur Schule kommen. Der Unterricht beginnt 7.30 Uhr. Ich muss mindestens 10 min vorher da sein, damit ich mich auf den Unterricht vorbereiten kann.
● Es gelten folgende Unterrichts- und Pausenzeiten:
- Stunde: 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr
- Stunde: 8:30 Uhr bis 9:15 Uhr
- Stunde: 9:25 Uhr bis 10:10 Uhr
- Stunde: 10:30 Uhr bis 11:15 Uhr
- Stunde: 11:25 Uhr bis 12:10 Uhr
- Stunde: 12:50 Uhr bis 13:35 Uhr
● Wenn ich keine Besorgungen zu machen habe, verbringe ich die kleinen Pausen in meinem Klassenzimmer.
Während der Hofpause beachte ich die Hinweise der aufsichtführenden Lehrer und verlasse das Schulgelände nicht.
● Ich achte auf Sauberkeit und Ordnung an meinem Arbeitsplatz, im Klassenzimmer und im Schulhaus.
● Ich achte meine Mitschüler und Lehrer. Im Schulhaus grüße ich alle Erwachsenen.
● Ich achte das Eigentum meiner Mitschüler und das der Schule. Ich gehe sorgsam damit um. Ich beachte Belehrungshinweise der Lehrer. Für mutwillig verursachte Schäden muss ich aufkommen.
● In den Pausen und während der Unterrichtszeit darf ich das Schulgelände nicht verlassen.
● Nach dem Unterricht verlassen Hauskinder das Schulgelände zügig. Hortkinder melden sich unmittelbar nach dem Unterricht bei ihrer Erzieherin.
● Alle Eltern akzeptieren LernSax als primäre Kommunikationsplattform. Sie erhalten die Registrierungsdaten vor der Einschulung Ihres Kindes.
● Eltern und Gäste melden sich im Sekretariat oder im Lehrerzimmer an. Schulfremde Personen haben keinen Zutritt zu Schul- und Unterrichträumen. Gesprächstermine sind im Voraus telefonisch oder schriftlich zu vereinbaren.
● Neue Medien (Handy, Smartwatch u.a.) gehören inzwischen zum Alltag der Schüler. Sie sind für die Absolvierung des Schulalltags nicht notwendig, stören oft den Schulbetrieb und wirken nicht sozial- und kommunikationsfördernd. Deshalb sind sie in der Schule verboten. Sollten Sie dennoch mitgeführt und benutzt werden, ist jede Lehrkraft berechtigt, das Gerät bis zur Abholung durch einen Personensorgeberechtigten einzuziehen. Bei Verlust haftet die Schule nicht und sie ist auch nicht verpflichtet, sich an Nachforschungen über den Verbleib des Gerätes zu beteiligen. In Ausnahmesituationen und in Notfällen stehen jederzeit die Telefone der Schule zur Verfügung.
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Handyerlaubnis durch die Eltern bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin ggf. in Absprache mit der Gesamtlehrerkonferenz. Eine Haftung für die Geräte bleibt weiterhin ausgeschlossen.
● Alle personenbezogenen Daten unterliegen der strengen Gesetzgebung des Datenschutzes. Dazu gehört auch das Recht am eigenen Bild. Die Schule holt für die Veröffentlichung von Artikeln und Bildern aus dem Schulleben das schriftliche Einverständnis der Eltern ein, welches dem Widerrufsrecht unterliegt. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, Fotos und Videos anzufertigen und weiterzugeben, ohne vorher das schriftliche Einverständnis der abgebildeten Personen einzuholen. Gleiches gilt für die Weitergabe von persönlichen Informationen oder Daten.
● Genuss- und Suchtmittel nehmen in unserer Gesellschaft einen breiten Raum ein. Die Grundschule hat eine präventive Aufgabe beim Kinder- und Jugendschutz. Deshalb gilt im gesamten Schulgelände Rauchverbot. Dieses gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter und Besucher der Schule sowie die Schülerschaft.
Die geänderte Hausordnung in Verbindung mit Anlage 1 und Anlage 2 tritt mit Beschluss der Schulkonferenz am 08.09.2025 in Kraft.
Anlage 1
Leitbild und Verhaltensregeln der GLÜCK-AUF-SCHULE Grundschule Hohndorf
- Leitbild
Alle Schüler unserer Schulgemeinschaft sollen sich sicher und gut aufgehoben fühlen, damit sie ihre Fähigkeiten bestmöglich entfalten können. Aus diesem Grund sind uns der gegenseitige Respekt, das Tolerieren von Stärken und Schwächen sowie das Fördern des Teamgedankens besonders wichtig.
Darum:
hat jeder das Recht, ungestört lernen und lehren zu können.
hat jeder das Recht, fair und mit Respekt behandelt zu werden.
hat jeder das Recht, dass seine persönlichen Sachen unbeschädigt bleiben.
achtet jeder darauf, pünktlich und gut vorbereitet zu sein, die Hausaufgaben zu erledigen und vollständige Arbeitsmaterialien zu haben.
achten alle auf ein sauberes, aufgeräumtes Schulgebäude, in dem man gut lernen, lehren und spielen kann. - Verhaltensregeln
Kinder müssen im Laufe ihrer Erziehung lernen, sich an Regeln zu halten. Sie müssen einschätzen können, welches Verhalten angemessen ist, und sich der Tragweite ihres Handelns und der Konsequenzen, die daraus entstehen können, bewusst werden. Sie sollen lernen, Streitigkeiten zu verhindern und Streit selbstständig und gewaltfrei zu lösen.
Positive Verstärkung und Lob sind die wichtigsten Motoren für gute Erziehung:
- Wir ermutigen unsere Kinder, positives Verhalten zu zeigen!
- Positive Verhaltensweisen werden gelobt und thematisiert, um das Kind zu bestärken und seine Mitschüler zu motivieren, es ihm gleich zu tun.
Wir üben zudem regelmäßig im Schulalltag: - den richtigen Umgang mit Konflikten und Streit, auch durch unsere ausgebildeten Streithelfer
- die Einhaltung von Schul- und Klassenregeln
- , dass Fehlverhalten (für Kinder und Erwachsene) notwendige Konsequenzen nach sich zieht, damit das friedliche Leben in einer Gemeinschaft möglich ist, denn:
GEMEINSCHAFT BRAUCHT REGELN!
Anlage 2 zur Hausordnung:
Umgang mit Regelverstößen/ Maßnahmenkatalog
Vorab:
Unsere Schüler dürfen auch Kind sein, Fehler machen und daraus lernen (wie alle Menschen, auch wir).
Wir wollen eine konstruktive Streitkultur schaffen und Konflikte nicht verdammen.
Aber:
Es gibt Situationen, in denen positive Verstärkungen, Lob und Streitschlichtungen nicht ausreichen, um massiven oder auch dauerhaften Störungen konstruktiv entgegenzuwirken. Auch wir müssen mit Konsequenzen reagieren, wenn wir unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden wollen.
Im Folgenden werden wir unsere Maßnahmen vorstellen. Sie helfen uns, einheitlich mit Unterrichtsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten umzugehen und unsere Regeln für alle transparent zu machen.
Sehen Sie unseren Maßnahmenkatalog als Leitfaden für ein friedvolles Miteinander!
Maßnahmenkatalog
| Verstoß gegen die Hausordnung | Folgen für mich |
| Ich störe anhaltend den Unterricht. | 1. Die Lehrkraft kann mich aus dem Unterricht verweisen. 2. Meine Eltern werden von der Lehrkraft darüber informiert. 3. Ich muss den dadurch versäumten Stoff selbständig nacharbeiten. |
| Ich beleidige andere Personen. | 1. Meine Klassenleitung, meine Klasse und meine Eltern werden darüber informiert. 2. Ich muss dazu eine schriftliche Stellungnahme abgeben. 3. Es erfolgt ein Konfliktgespräch mit allen Beteiligten. |
| Ich bin körperlich übergriffig und gefährde mich und andere Personen. | 1. Die Schulleitung, meine Klassenleitung und meine Eltern werden darüber informiert. 2. Es erfolgt eine Anhörung durch die Klassenleitung und die Schulleitung zu meinem Verhalten. 3. Weitere Ordnungsmaßnahmen werden festgelegt. |
| Ich halte mich nicht an die Pausenregelungen. | 1. Ich muss die Pause neben der aufsichtführenden Lehrkraft verbringen (Schattenpause). 2. Mir kann ein Pausenhofverbot erteilt werden und ich muss während der Hofpause im Schulhaus verbleiben. |
| Ich verschmutze absichtlich Schulräume oder die Toiletten. | 1. Nach dem Unterricht muss ich das Klassenzimmer aufräumen. 2. Für zusätzlich entstehende Reparatur- und Reinigungskosten müssen meine Eltern aufkommen. |
| Ich störe den Unterricht mit Gegenständen, die für den Unterricht nicht relevant sind. | 1. Die Lehrkraft behält diese ein. 2. Die Rückgabe spezieller Gegenstände (z.B. Handy, Smartwatch) erfolgt nur an die Eltern persönlich. |
| Ich beschädige das Eigentum anderer Kinder oder das der Schule. | 1. Ich mache den entstandenen Schaden wieder gut bzw. ersetze ihn. 2. Meine Eltern werden von der Lehrkraft darüber informiert. |